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Anfang April läuft die bestehende Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Staatsregierung aus.
Aufgrund dessen passen wir die Regelungen zur Feier der Gottesdienste in allen Kirchen unseres Raumes entsprechend an.

Ab Palmsonntag, den 10. April 2022 (inkl. der Vorabendgottesdienste) entfallen alle bestehenden Regelungen (Mindestabstand, Laufrichtungen, Maskenpflicht, Desinfektion der Hände beim Betreten der Kirche, …) für die Gottesdienste in unserem pastoralen Raum.

Die Kommunionspendung findet in der je üblichen Weise, wie in der Zeit vor der Pandemie, statt. Es kann Hand- und Mundkommunion empfangen werden.

In der Osternacht wird das Taufwasser gesegnet. Mit diesem Wasser werden die Weihwasserbecken an den Eingängen unserer Kirchen gefüllt. Somit besteht ab diesem Zeitpunkt wieder die Möglichkeit sich damit zu bekreuzigen.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist selbstverständlich auch weiterhin möglich. Im eigenen Interesse bitten wir Sie daher selbst abzuwägen wie Sie sich diesbezüglich verhalten.

Eine segensreiche und gesunde Zeit zum Fest der Auferstehung des Herrn wünschen wir Ihnen und Ihren Familien!

Es grüßt Sie herzlich

Ihr Pastoralteam des Schweinfurter Oberlandes

 

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